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   BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82   

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https://dejure.org/1983,1826
BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82 (https://dejure.org/1983,1826)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1983 - II ZB 10/82 (https://dejure.org/1983,1826)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1983 - II ZB 10/82 (https://dejure.org/1983,1826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Montan-Mitbestimmungsgesetzes 1951 oder des Mitbestimmungsgesetzes 1976 auf die Zusammensetzung eines Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft - Abschließende oder beispielshafte Aufzählung der in der Verweisung aufgeführten Unternehmen der Eisenindustrie ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 52
  • NJW 1983, 1617
  • ZIP 1983, 566
  • MDR 1983, 561
  • BB 1983, 856
  • DB 1983, 1087
  • Rpfleger 1983, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82
    Eine solche Einzelfallregelung erschiene willkürlich und müßte daher unter dem Gesichtspunkt der gleichmäßigen Behandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen (vgl. BVerfGE 25, 371, 399).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1982 - 19 W 11/80
    Auszug aus BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82
    Das Oberlandesgericht (Beschl. v. 24.8.1982, ZIP 1982, 1207) vertritt entgegen dem Landgericht den Standpunkt, auf die Gesellschaft sei das Montan-MitbestG anzuwenden.
  • OLG Karlsruhe, 07.07.1976 - 1 W 73/75
    Auszug aus BGH, 28.02.1983 - II ZB 10/82
    An einer solchen Entscheidung sieht es sich aber durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Juli 1976 (OLGZ 77, 19 = DB 1976, 1871 mit krit. Anm. Wiesner, AuR 1978, 73) gehindert, das die gegenteilige Ansicht vertritt.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
    Nach den Entscheidungen des Senats vom 24.08.1982 (ZIP 1982, 1207), des Bundesgerichtshofs vom 28.02.1983 (BGHZ 87, 52) sowie des Senats vom 27.07.1988 (Betrieb 1988, 1943 LS) sind mit den im AHK-Gesetz Nr. 27 genannten Unternehmen nur beispielhaft alle Unternehmen gemeint, deren überwiegender Betriebszweck in der Erzeugung von Eisen und Stahl besteht.

    Denn der BGH habe in seinem Beschluß vom 28.02.1983 (BGHZ 87, 52) festgestellt, daß allein die sachlichen Voraussetzungen und nicht die historische Entwicklung entscheidend für die Anwendung der paritätischen Mitbestimmung seien.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 28.02.1983 (BGHZ 87, 52) übereinstimmend mit dem Vorlagebeschluß des Senats vom 24.08.1982 (ZIP 1982, 1207) entschieden, daß auch andere Unternehmen der Montan-Mitbestimmung unterliegen, wenn sie dieselben sachlichen Merkmale aufweisen wie die im AHK-Gesetz Nr. 27 genannten Unternehmen.

    Indessen hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 87, 52, 57) mit dem Senat darin keinen sachlichen Gesichtspunkt gesehen, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen konnte: Denn wenn sich der Gesetzgeber, wenn auch unter Druck, einmal dazu entschlossen habe, die paritätische Mitbestimmung in der Grundstoffindustrie gesetzlich zu verankern, so habe er darauf bedacht sein müssen, sie einheitlich auf alle Unternehmen zu erstrecken, bei denen die sachlichen Voraussetzungen vorlagen.

  • OLG München, 03.11.1983 - 6 U 1390/83

    Unwirksamkeit von Allgemeinen Vertragsbedingungen; Planung und Durchführung von

    Eine solche Klausel ist unwirksam (vgl. im einzelnen dazu BGH NJW 1983, 1617 [BGH 28.02.1983 - II ZB 10/82] ).
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